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Michael Herzig Immobilien

Pickardstr.6

66346 Püttlingen

 

 

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Rufen Sie einfach an unter:

06898/9019720

 

Schreiben Sie uns eine E-Mail an:

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Unser neues Büro in der Pickardstr.6, 66346 Püttlingen
Unser neues Büro in der Pickardstr.6, 66346 Püttlingen

OPEN HOUSE Termine

Wichtige Informationen zum Bieterverfahren

Eines vorweg: Das Bieterverfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung! Für den Eigentümer besteht kein Verkaufszwang, d.h. die Auftragszustimmung ist stets vorbehalten. Am Ende einer Versteigerung oder Auktion steht der sogenannte „Zuschlag“, beim Bieterverfahren dagegen wurde am Ende lediglich der Preis gefunden.

Ablauf des Bieterverfahrens:

Zuerst wird eine öffentliche Bieterbesichtigung („Open House“) organisiert, bei dem alle Interessenten die Möglichkeit haben, die Immobilie zu besichtigen. Vorbesichtigungen und Vorverhandlungen sind nicht möglich.

Auf unserer Homepage und weiteren Medien veröffentlichen wir einige Zeit vor dem „Open House-Termin“ den Ort und das Datum mit Uhrzeit dieser öffentlichen Bieterbesichtigung. Jeder Interessent, der sich für die Immobilie interessiert und mitbieten möchte, kann an dem „Open House“-Termin teilnehmen. Ab diesem Zeitpunkt (öffentliche Erstbesichtigung) können die Gebote schriftlich bei uns eingereicht werden. Mündliche Angebote gelten nicht!

 Michael Herzig Immobilien werde vor oder während dieser Besichtigung keinen Preis nennen. Der Immobilieninteressent legt selber fest, was er für die Immobilie bietet.

Ich leite die entsprechenden Angebote an den Verkäufer weiter. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen, er kann ohne Angaben von Gründen ablehnen. Das bedeutet, dass die Auftragszustimmung stets vorbehalten ist. In der Regel endet das Bieterverfahren mit der Annahme eines Höchstgebotes durch den Verkäufer.

Danach folgt die weitere individuelle und persönliche Abwicklung, wie sie bei Michael Herzig-Immobilien üblich ist. Haben sich Käufer und Verkäufer über einen Preis geeinigt, wird der Verkauf normal wie ein herkömmlicher Verkauf notariell beurkundet.

Hier nun noch das Wichtigste zur Abgabe Ihres Gebots (FAQs):

Ab wann können Gebote abgegeben werden ?         Erstmals während des Open  House- Termins und danach.

Wie wird ein gültiges Gebot abgegeben ?                   Ausschließlich anhand unseres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formularvordrucks, dass Sie uns per Post, per Fax, oder per eingescannten E-Mailanhang zusenden müssen. Alternativ können Sie es auch in unserem Büro abgeben oder während der öffentlichen Bieterbesichtigung.

Wie erfahren Sie , ob sich der Verkäufer für Ihr Angebot entscheidet ?              Wir geben die einzelnen Gebote zeitnah an den Verkäufer weiter und melden uns bei Ihnen, falls der Eigentümer sich für Sie entscheidet.

Wie geht es dann weiter?                                Nachdem Sie die Reservierungsvereinbarung unterschrieben haben, klären wir Ihre eventuell noch offenen Fragen, organisieren bei Bedarf einen weiteren Besichtigungstermin, stellen Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung und kümmern uns bei Bedarf um die Finanzierung der Immobilie.

Was ist die Voraussetzung für einen notariellen Beurkundungstermin ?           

-Einigung über den endgültigen Kaufpreis

-Unterschriebene Reservierungsvereinbarung

-Schriftliche Finanzierungszusage von der Bank