Michael Herzig Immobilien ist als Makler tätig und übernimmt die Vermittlung von Grundbesitz, grundstücksgleichen Rechten, sowie von Finanzierungen über Dritte.
Diese Tätigkeiten setzen zwischen Auftraggeber und Makler ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus, wobei sich der Makler zu ordnungsgemäßen Geschäftsgebaren verpflichtet.
Der Makler wird für Käufer und Verkäufer tätig. Die dafür zu zahlende Maklerprovision ist jeweils fällig und verdient nach Abschluss eines gültigen Vertrages, für dessen Zustandekommen wir den ursächlichen oder mit ursächlichen Nachweis oder die Vermittlung geleistet haben.
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die ortsüblichen Provisionssätze:
Unsere Angaben und Auskünfte beruhen auf Aussagen unserer Auftraggeber. Irrtum, Änderungen und
Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso ein Zwischenverkauf.
Alle Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe von Adressen oder Angaben haftet dieser in voller Höhe der Provision.
Die Provision gilt als verdient, wenn
geschlossen wird.
Die vereinbarte Provision ist vom Käufer umgehend nach Abschluss des gültige Kaufvertrags an uns zu zahlen.
Der Verkäufer verpflichtet sich uns innerhalb von drei Werktagen zu informieren, wenn ein Hauptvertrag (Kaufvertrag usw.) geschlossen wurde.
Der Nachweis von Objekten erfolgt nur bei vorheriger Unterschrift des Interessenten unter einem Objektnachweis (Provisionsbestätigung).
Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleiben die übrigen Punkte in vollem Umfang wirksam.